WOLFGANG BIEN
Fachanwalt für Erbrecht und Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Allgemeines Vertragsrecht
• Erbrecht
• Versicherungsrecht
• Bau- und Architektenrecht
• Forderungseinzug
• Zivilrecht
WOLFGANG BIEN
Fachanwalt für Erbrecht und Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Allgemeines Vertragsrecht
• Erbrecht
• Versicherungsrecht
• Bau- und Architektenrecht
• Forderungseinzug
• Zivilrecht
Wolfgang Bien ist seit 1995 als Rechtsanwalt und seit 2003 für unsere Kanzlei tätig. Er ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.
„Wichtig im Erbrecht ist insbesondere die vorbeugende Beratung bei der Gestaltung der Erbfolge. Um den Willen des Erblassers bestmöglich zu erfüllen, zählen neben der Beratung über Erbansprüche oder Pflichtteilsrechte auch die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu meiner Tätigkeit.
Seit Juni 2014 bin ich außerdem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sei es wegen Baumängeln oder der Geltendmachung von offenen Rechnungen von Handwerkern, Architekten und Ingenieuren: Ich betreue Sie umfassend und gerne. Weiterhin bin ich Ihr Ansprechpartner bei Fragen des allgemeinen Zivilrechts.“