STEFAN KEILHAUER
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
• Verkehrsrecht
• Unfallregulierungen
• Verkehrsverwaltungsrecht
• Strafrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht

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STEFAN KEILHAUER
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
• Verkehrsrecht
• Unfallregulierungen
• Verkehrsverwaltungsrecht
• Strafrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Stefan Keilhauer ist seit 2008 für unsere Kanzlei tätig.

Im Bereich des Verkehrsrechts bearbeite ich hauptsächlich Mandate aus dem Bereich des zivilen Verkehrsrechts, wie Unfallschadensregulierungen und Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherungen. Mein Tätigkeitsfeld reicht hier vom einfachen Blechschaden bis zum schweren Sach- und Personenschaden mit dauerhaften Verletzungen.

Im Bereich Ordnungswidrigkeitsrecht und Strafrecht berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich vor nahezu allen Gerichten Deutschlands.

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