STEFAN KEILHAUER
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Verkehrsrecht
• Unfallregulierungen
• Verkehrsverwaltungsrecht
• Strafrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht
STEFAN KEILHAUER
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Verkehrsrecht
• Unfallregulierungen
• Verkehrsverwaltungsrecht
• Strafrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Stefan Keilhauer ist seit 2008 für unsere Kanzlei tätig.
Im Bereich des Verkehrsrechts bearbeite ich hauptsächlich Mandate aus dem Bereich des zivilen Verkehrsrechts, wie Unfallschadensregulierungen und Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherungen. Mein Tätigkeitsfeld reicht hier vom einfachen Blechschaden bis zum schweren Sach- und Personenschaden mit dauerhaften Verletzungen.
Im Bereich Ordnungswidrigkeitsrecht und Strafrecht berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich vor nahezu allen Gerichten Deutschlands.