WAS BEDEUTET EIGENTLICH…?

Allgemeines Vertragsrecht
umfasst die Vertretung, Beratung und Wahrnehmung der Rechte aus Geschäften des täglichen Lebens (insbesondere Kaufverträge, Werkverträge, Darlehensverträge etc.).

Arbeitsrecht
beinhaltet die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Problemen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, z. B. im Bereich der Kündigung oder Entlohnung. Wir führen für Sie die entsprechenden Prozesse.

Arzthaftungsrecht
beinhaltet die Beratung der Mandanten anlässlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr der daraus resultierenden Ansprüche.

Baurecht und Werkvertragsrecht
umfasst die Vertretung aller am Bau Beteiligten, einschließlich der Architekten und Ingenieure. Wir betreuen Sie von der Planungs-, über die Bauphase, bis hin zur Abrechnung. Unsere Aufgabe sehen wir darin, allen Handwerkern und deren Kunden bei Auseinandersetzungen bezüglich der Qualität der Arbeit und deren Abrechnung beiseite zu stehen.

Computer- und Internetrecht
beinhaltet die komplette Beratung in diesem noch recht neuen Rechtsgebiet. Hierzu gehören u. a. die Abfassung von Verträgen über Internetzugänge, Webhosting und Domain-Reselling sowie die Beratung über den Gebrauch, die Reservierung und den Schutz von Domainnamen.

Erbrecht
umfasst in erster Linie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbauseinandersetzungen, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Beratung bei der Erstellung eines Testaments.

Familienrecht / Lebenspartnerschaftsrecht und Kindschaftsrecht
umfasst alle mit Trennung und Scheidung anfallenden Probleme wie außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Rechtsverhältnisse an Hausrat und Wohnung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die Geltendmachung von Volljährigenunterhalt und Verwandtenunterhalt, Adoption, Abstammungsrecht sowie Fragen im Rahmen von nicht-ehelichen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Forderungseinzug
beinhaltet die Mahnung offener Dienstleistungs- und Werkvertragsrechnungen, die gerichtliche Durchsetzung dieser Forderungen und die sich anschließenden Vollstreckungsmaßnahmen aller Art gegen säumige Schuldner (Pfändung, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl etc.).

Marken- und Wettbewerbsrecht
umfasst u. a. die Ahndung von Marken- und Wettbewerbsverstößen außergerichtlich und vor Gericht. Im Rahmen des Vertragsmanagements gehört hierzu auch die Beratung über die Ausgestaltung von Verträgen, die insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen dienen sollen.

Medizinrecht
beinhaltet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern, aber auch Ansprüche gegen Krankenversicherungen und andere Leistungsträger.

Mietrecht
umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen der Mieter und Vermieter bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen (z. B. Kündigungen, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung etc.).

Opferschutz
beinhaltet die Vertretung der Opfer von Straftaten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

Sozialrecht
umfasst ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Darin enthalten sind u. a. die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Arbeitsämtern). Dies beinhaltet z. B. die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Arbeitslosengeld, Krankenversicherungsleistungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Ansprüchen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Kindergeld- und Erziehungsgeldansprüchen sowie Ansprüchen nach dem Schwerbehindertenrecht. Das Arbeitsgebiet umfasst ebenfalls die Vertretung niedergelassener Ärzte in kassenarztrechtlichen Angelegenheiten.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
umfasst die Verteidigung in allen strafrechtlichen Bereichen der Bußgeld-, Strafbefehls- und Anklageverfahren vor sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland.

Unfallregulierung
umfasst die Geltendmachung aller finanziellen Ansprüche der Unfallopfer gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen.

Verbraucherschutzrecht
umfasst den Bereich des Zivilrechts, in dem Verbraucher und Unternehmer (Hersteller, Dienstleister etc.) rechtlich miteinander in Berührung kommen und in dem verbraucherschützende Normen zur Anwendung gelangen.

Verkehrsrecht
umfasst die zivilrechtliche Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzpositionen aus Verkehrsunfällen (Sachschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) außergerichtlich und vor Gericht sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren bei Verkehrsdelikten (Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Anklagen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhängung von Fahrverboten).

Verkehrsverwaltungsrecht
erstreckt sich im Wesentlichen auf alle Fälle des Fahrerlaubnisrechts.

Versicherungsrecht
umfasst u. a. die Durchsetzung von Ansprüchen aus allen Arten von Versicherungsverträgen (insbesondere Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Lebensversicherung etc.).

Wohnungseigentumsrecht
umfasst die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern bezüglich der Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von Eigentümern ergeben und die Durchsetzung der sich daraus ergebenden Ansprüche.

Zivilrecht
regelt in erster Linie die Geltendmachung von Geldforderungen und anderer privatrechtlicher Ansprüche zwischen Personen und/oder Personengesellschaften.

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